Mieter/Eigentümer: Arbeiten, Dekoration, Reparaturen…wer zahlt was?

Eine vermietete Immobilie erfordert regelmäßige Instandhaltungsarbeiten. Für einige dieser Arbeiten ist der Eigentümer verantwortlich, für andere der Mieter. Dies ist sicherlich eine zusätzliche Ausgabe, die keine der beiden Parteien bezahlen möchte. Und gerade um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte man sich im Vorfeld über die Pflichten jedes Einzelnen bei einer Immobilienvermietung im Klaren sein.

Mietreparaturen: Welche Arbeiten obliegen dem Mieter?

Vor der Übergabe der Schlüssel an den Mieter führt der Vermieter immer eine Bestandsaufnahme durch. Diese Formalität soll dem Mieter den allgemeinen Zustand der Wohnung vor seinem Einzug zeigen. Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags erklärt sich der Mieter bereit, die Wohnung und ihre Ausstattung instand zu halten. So wird er dazu aufgefordert, kleinere Reparaturen durchzuführen, wenn sich dies als notwendig erweist. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um kleine Maßnahmen zur Instandhaltung der Wohnung, die sich aus der normalen Nutzung der Immobilie ergeben. Die offizielle Liste der vom Mieter zu tragenden Arbeiten ist in dem am 26. August 1987 veröffentlichten Dekret enthalten. Beispiele für solche Arbeiten sind das Auswechseln defekter Glühbirnen, die Wartung des Heizkessels, das Schmieren der Schlösser und die Pflege der Außenanlagen (Garten, Veranda, Vorgarten...).

Für welche Arten von Schäden an der Wohnung muss der Eigentümer aufkommen?

Es wird oft gesagt, dass größere Arbeiten dem Eigentümer zustehen. Das ist zum Teil wahr. Solange der Mieter diese großen Schäden nicht verursacht hat, muss der Vermieter für die Reparaturen aufkommen. In der Regel sind diese Schäden auf das Alter der Wohnung zurückzuführen. Es kann sich z. B. um einen Dachschaden handeln, der in der Regenzeit zu Wasseraustritt führt, oder um einen Riss in der Wand. Beachten Sie, dass diese Reparaturen vor dem Übergabeprotokoll durchgeführt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, besteht die Gefahr, dass es am Tag des Auszugs zu einem Streit mit dem Mieter kommt. Wie dem auch sei, es ist immer möglich, über die Frist für die Durchführung dieser Arbeiten zu verhandeln.

Renovierungs- oder Verbesserungsarbeiten

Bestimmte Arbeiten können jedoch auf Initiative des Mieters durchgeführt werden, sofern der Vermieter zustimmt. Dabei handelt es sich meist um Verbesserungen der Innen- oder Außendekoration der Wohnung. Diese Freiheit gegenüber dem dekorierenden Vermieter beschränkt sich auf einige einfache Umgestaltungen wie das Auswechseln der Tapete, das Streichen der Wände, das Erneuern des Teppichbodens usw. Natürlich ist für größere Umgestaltungen wie das Abtragen einer Trennwand und das Vergrößern einer Tür die Genehmigung des Vermieters erforderlich.
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